Wahlversprechen der SPD vor der Wahl.
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Jugendschutzhinweis

Wir sehen uns gemäß JMStV §5.(6) als Nachrichtensendung zum politischen Zeitgeschehen mit vorliegendem berechtigtem Interesse an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung und fallen damit nicht unter die Unzugänglichkeitsverpflichtung des neuen Staatsvertrages.

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